Nicht-EU Umzüge
Eigentlich ist ein Umzug in die Schweiz oder Norwegen nicht viel anders als ein Umzug innerhalb Deutschlands. Jedoch gilt es spezielle Einfuhrbestimmungen zu beachten, da diese Länder kein Mitglied der Europäischen Union sind. Umzugsgüter können erst zollfrei eingeführt werden, wenn die erforderliche Dokumente, wie etwa das entsprechende Zoll-Formular oder die Abmeldung aus Deutschland vorliegen.
Die Einfuhr von Antiquitäten, Kunstobjekten oder alkoholischen Getränken erfordert zudem das Ausfüllen entsprechender Zolldokumente. Möchten Sie Ihren Umzug in ein Nicht-EU Land in mehreren Etappen durchführen, müssen diese weiteren Sendungen beim ersten Import gleich mit angemeldet werden. Private Fahrzeuge können zollfrei importiert werden, sofern sie sich seit mindestens sechs Monaten in Privateigentum des Umziehenden befindet. Für eine Registrierung ist eine Haftpflichtversicherung zwingend nötig.
Weitere Informationen zum Thema „Einfuhrbestimmungen / Zollinformationen” für Ihrem Umzug in die Nicht-EU erhalten Sie selbstverständlich von Ihrem immer auf dem neusten Stand informierten und freundlichen Steinbrennerberater.
Unser Leistungsspektrum für Ihren Nicht-EU Umzüge
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